Über die Kosten sollte vor der Beauftragung der Kanzlei gesprochen werden.
Im Regelfall richtet sich das Honorar nach den jeweiligen Gebührenordnungen (RVG, StBGebV).
Für überschaubare Tätigkeiten kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
In schwierigen Fällen, bei hohem Zeiteinsatz oder großer wirtschaftlicher Bedeutung kann ein Zeithonorar vereinbart werden.